Arbeitsmarktliche Massnahmen sowie Kosten für die Vermittlung werden auf Stufe Bund mit 0,159 Prozent sowie auf Stufe Kanton mit 0,053 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme finanziert. Durch die gestiegene Anzahl Arbeitnehmende und damit verbunden höhere Lohnsummen sind die Beiträge in den vergangenen Jahren offensichtlich gestiegen.

Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die prozentualen Beiträge flexibler ausgestaltet und in Relation zur Arbeitslosenquote gesetzt werden?

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