„Blick“ berichtete am 30. Dezember 2019, er wisse, dass der Bundesrat den Vaterschaftsurlaub schon auf den 1. April 2020 einführen wolle und dazu ab 1. Januar 2020 die Lohnabzüge für die Erwerbsersatzordnung zu erhöhen plane. Der Bundesrat sprach in der Stellungnahme an die SGK-S vom 22. Mai 2019 von einer Inkraftsetzung und Erhöhung des EO-Satzes per 2022.
1. Sind die Informationen im „Blick“ zutreffend?
2. Ist es üblich, dass der Bundesrat entgegen seiner Stellungnahme das Inkrafttreten in der Referendumsfrist verändert?