Aus meiner Arbeitstätigkeit als Unternehmerin stelle ich vermehrt fest, dass Personen ohne neue Anstellung ihre alte Arbeitsstelle kündigen. Daraus muss ich schliessen, dass die Arbeitslosenversicherung zu wenig restriktiv vorgeht und die versicherte Person relativ schnell zur versicherten Leistung gelangt sowie dass die Höhe der Taggelder zu grosszügig sind. Weiter stelle ich fest, dass bei Bewerbungsgesprächen regelmässig überhöhte Lohnforderungen gestellt werden, um einen negativen Einstellungsbescheid herbeizuführen, was sich wiederum nicht auf die Einstelltage auswirken kann, da die örtlichen RAV-Zentren und ALK von diesen wesentlichen Vorgängen vom Versicherten nicht in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Dabei habe ich 8 konkrete Fragen an den Bundesrat gestellt.