Um Personen schnellstmöglich wieder einen finanziellen Lichtblick zu geben, ist es unerlässlich den laufenden Steueranteil in das Existenzminimum einzurechnen, sofern die Begleichung sichergestellt ist.
Um Personen schnellstmöglich wieder einen finanziellen Lichtblick zu geben, ist es unerlässlich den laufenden Steueranteil in das Existenzminimum einzurechnen, sofern die Begleichung sichergestellt ist.