Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 20. Juni 2018 über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes fest, dass 29% der befragten Unternehmen eine Zunahme des administrativen Aufwandes zu verzeichnen haben. Dieser Befund wird mit dem Hinweis heruntergespielt, der Aufwand würde mit der Zeit abnehmen und nur in einer ersten Phase als erheblich wahrgenommen (S. 12). Entsprechend kommt der Bericht denn auch zum Schluss, es bestehe auf Gesetzesebene kein Anpassungsbedarf (S. 17). Ich erwarte jedoch, dass die Unternehmungen sofort und spürbar entlastet werden.

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