Mit dem Systemwechsel der Radio- und Fernsehsteuer werden bestimmte Unternehmensgebilde (Holdings, Arbeitsgemeinschaften ua.) doppelt besteuert, da die gleichen Umsätze durch die ESTV zum Massstab der Mediensteuerbelastung genommen werden.
Mit dem Systemwechsel der Radio- und Fernsehsteuer werden bestimmte Unternehmensgebilde (Holdings, Arbeitsgemeinschaften ua.) doppelt besteuert, da die gleichen Umsätze durch die ESTV zum Massstab der Mediensteuerbelastung genommen werden.